S&F Aktuell

iGZ-Ethik-Kodex und Garantiekarten

Beim diesjährigen Bundeskongress Ende März in Potsdam stimmten die iGZ-Mitglieder einhellig für die Einführung des Ethik-Kodexes. Diese Selbstverpflichtung der verbandszugehörigen Zeitarbeitsunternehmen definiert die Standards für das Verhältnis und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei gehen die ethischen Grundsätze, die in den Firmen meist schon gelebte Praxis sind, weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Um die Einhaltung des iGZ-Ethik-Kodexes zu gewährleisten, geht mit der Selbstverpflichtung die Einführung einer Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) einher. Diese wird aus Prof. Franz Josef Düwell, Holger Dahl und Thorsten Oelmann gebildet. Werden ethische Regeln von einem iGZ-Mitglied aus Sicht eines Mitarbeiters, eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Einrichtung verletzt, kann die KuSS kontaktiert werden. Die Kontaktinformationen stehen auf der iGZ-Fairness-Garantiekarte, die von Mitgliedsunternehmen gemeinsam mit dem Ethik-Kodex herausgegeben werden kann. (ML)

Quelle: http://www.ig-zeitarbeit.de/artikel/12964

Eine erfolgreiche Ausbildung geht zu Ende
Wir gratulieren unserer Auszubildenden Frau Jacqueline Gellert zu ihrer vorgezogenen, bestandenen Abschlussprüfung. Herzlichen Glückwunsch!

S&F Sauerland feiert am 01.01.2012 ihr 5-jähriges Firmenjubiläum!
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeitern, Kunden und Kollegen, dass wir in nur 5 Jahren unsere gesteckten Ziele gemeinsam mit Ihnen erreichen konnten und wir freuen uns auf eine weiterhin so faire, partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Das Team der S&F Sauerland

Wir bedanken uns
bei unseren Kunden und Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen ihnen eine schöne Weihnachtszeit.
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S&F Hamburg stellt einen Adventskalender 2011 für bedürftige Kinder zusammen
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Die Lohnsteuerkarte hat nach 85 Jahren ausgedient
Ab 2012 werden die Informationen der Lohnsteurkarte elektronisch bereitgestellt. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber dann nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. So kann der Arbeitgeber die Daten für den Lohnsteuerabzug des Arbeitnehmers bei der Finanzverwaltung elektronisch abrufen.
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Unser exklusives Interview mit dem Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz des iGZ-Verbands zur Lage der Zeitarbeitsbranche.
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Die S&F Gruppe hat am 01.07.2011 ihre neue Webpräsenz veröffentlicht.
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